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Durch die staatliche Förderung und insbesondere durch die steuerliche Absetzbarkeit in Luxemburg, ist der Bausparvertrag ein sehr gutes Instrument zur Senkung Ihrer Steuern. Mit der Steuerreform von 2017 wurden die steuerlich absetzbaren Beträge für Haushalte, bei denen der Steuerzahler das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, die absetzbaren Beträge verdoppelt. Geht man von einem Haushalt aus, der von dieser doppelten Absetzung profitieren kann und zwei Kinder hat, dann beträgt der jährlich absetzbare Betrag ganze 5.376,- Euros pro Jahr. Das entspricht eine monatlichen Sparleistung von 448,- Euros pro Monat. Will man die Vorteile aller steuerlich absetzbaren Produkte ausreizen, so können in diesem Fall die beiden Eltern, neben dem Bausparvertrag noch jeweils einen Rentensparvertrag abschließen, der dann nach Paragraph 111 bis L.I.R. abgesetzt werden kann. Die steuerlich absetzbaren Beträge hierfür sind dann nochmals 3.200,- Euros für jeden Elternteil. Damit können für diese Sparverträge insgesamt 11.776,- Euros pro Jahr geltend gemacht werden. Hierfür müsste dieser Haushalt jedoch insgesamt 981,33 Euros jeden Monat sparen. Diese hohen absetzbaren Beträge erscheinen zwar sehr interessant, die Erfahrung zeigt jedoch, dass nur wenige Haushalte die Möglichkeiten haben, diese Beträge zu sparen und selbst die, die dazu in der Lage wären, meistens nicht bereit sind, solch hohe Beträge über viele Jahre in Sparprodukte zu binden.
Um dennoch von der steuerlichen Absetzung des Bausparvertrags profitieren zu können, ist es möglich den Bausparvertrag als Baustein in Ihre Finanzierung einzubauen. Hierzu wird der Kredit nicht direkt getilgt, sondern die Tilgung wird auf einen Bausparvertrag eingezahlt. Der Bausparvertrag dient der späteren Tilgung des Kredits oder eines Teils davon. Durch dieses Modell kann die Absetzung des Kredits optimiert werden, da nicht nur die Zinsen sondern auch die Tilgungen im Rahmen der absetzbaren Höchstbeträge abgesetzt werden können. Der Vorteil dieses Models liegt darin, dass die absetzbaren Beträge ausgeschöpft werden und die monatliche Belastung trotzdem niedrig gehalten wird. Es ist also nicht notwendig, wie in dem obigen Fall beschrieben, die 448 Euros monatlich für den Bausparvertrag zusätzlich zum Kredit anzusparen.
Sollten Sie einen Bausparvertrag als Absetzungsmöglich in Ihren Kredit einbauen wollen, kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich über unser Kontaktformular.
Weitere Informationen zur steurlichen Absetzung finden Sie in dem folgenden Artikel:
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