Haben Sie eine Frage?
Kostenlose Beratung
Kontaktieren Sie uns per eMail, WhatsApp oder SMS
Nachfolgend finden Sie zwei nützliche Formulare, mit denen Sie verschiedene Steuerermäßigungen und Steuerrückerstattungen beantragen können.
Steuerzahler, die Ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, können die steuerlichen Absetzungen für diverse Produkte, wie Bausparverträge, Rentensparverträge und Versicherung über die Formulare 163 R (Antrag auf Lohnsteuerrückvergütung) und 164 R (Antrag auf Lonhsteuerermäßigung) geltend machen. Somit können Steuerzahler, die Ihren Wonsitz in Luxemburg haben, von den steuerlichen Vorteilen der absetzbaren Produkte profitieren, ohne hierfür eine Steuererklärung (Formular 100 D bzw. 100 F) einzureichen.
Über den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können verschiedene steuerliche Rückerstattungen beantragt werden. Hierzu werden die steuerlichen Angaben über diesen Antrag von dem zuständigen Steuerbüro direkt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Die Angaben werden dann bereits bei der Erstellung Ihres Lohnzettels berücksichtigt und wirken sich somit direkt auf ihr Nettogehalt aus. Sie müssen also die Steuern nicht zuerst vorstrecken, um Sie später zurückzufragen sondern Sie zahlen diese Steuern dann nicht mehr. Steuerzahler mit Wohnsitz in Luxemburg, können über diesen Antrag auch die Sonderausgaben, also zum Beispiel Versicherungen, Bausparen und Rentensparen absetzen und somit die steuerliche Rückerstattung bekommen ohne eine Steuererklärung (Formulare 100 F / 100 D) abzugeben. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ist nur 6 Seiten lang und wesentlich einfacher auszufüllen, als die Steuererklärung. Sie können diesen Antrag auch im laufenden Steuerjahr machen. Hierzu müssen Sie folgendes tun:
Der Antrag auf Lohnsteuerrückvergütung dient dazu gewisse steuerliche Rückerstattungen zu beantragen. Den Antrag kann man wie eine reduzierte Steuererklärung auffassen. Er kann eingereicht werden, um einen Teil der Steuern, die bereits gezahlt wurden zurück zu bekommen. So wie die Steuererklärung selbst, wird er nach Ablauf des Steuerjahres also im folgenden Kalenderjahr abgeschickt. Steuerzahler mit Wohnsitz in Luxemburg, können über diesen Antrag auch die Sonderausgaben, also zum Besipiel Versicherungen, Bausparen und Rentensparen absetzen und somit die steuerliche Rückerstattung bekommen ohne eine Steuererklärung (Formulare 100 F / 100 D) abzugeben. Der Vorteil des Antrags auf Lohnsteuerrückvergütung ist, dass er wesentlich kürzer und somit auch einfacher auszufüllen ist, als die Steuererklärung.