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Um die Anschaffung einer privat genutzten Immobilie zu fördern, hat die luxemburgische Regierung eine Reihe von Maßnahmen und Hilfen geschaffen. Nachfolgend sind die wichtigsten Hilfen aufgeführt. Je nach Projekt können eventuell noch weitere Hilfen in Anspruch genommen werden.
Normalerweise beträgt die Grunderwerbssteuer in Luxemburg 7%. Diese Steuer muss beim Kauf von Wohneigentum an den Staat gezahlt werden. Sie wird auf all dem berechnet, was man kauft also auf alles was beim Notartermin bereits existiert:
Beim ersten Kauf für eigenen Wohnzwecke kann jeder Käufer eine Ermäßigung auf die Grunderwerbssteuer in Höhe von maximal 20.000,- Euros geltend machen. Falls Sie zu zweit kaufen, kann jeder Käufer die Ermäßigung von 20.000,- Euros in Abzug bringen. Ein nicht in Anspruch genommener Betrag, kann nicht ausgezahlt werden. Er kann später bei einem zweiten Kauf verwendet werden. Falls Sie von dieser Förderung bereits gebrauch gemacht haben, können Sie bei einem neuen Kauf nur noch den Anteil in Anspruch nehmen, den Sie nicht für den ersten Kauf verwendet haben.
Wenn Sie ein Haus mit Grundstück für 600.000,- Euros kaufen, würden die steuern normalerweise 7% dieses Betrags betragen, also 42.000,- Euros. Wenn Sie das Objekt zusammen mit Ihrem Partner für Ihre eigenen Wohnzwecke Kaufen, können sie beide den Abschlag von jeweils 20.000,- Euros geltend machen.
Beim Bau eines Objekts für eigene Wohnzwecke, können Sie von der reduzierten Mehrwertsteuer profitieren. Dies beträgt 3% anstatt der derzeit üblichen 17%. Hierbei können allerdings maximal 50.000,- Euros auf dem Bauprojekt geltend gemacht werden. Falls Sie ein Objekt für 500.000,- Euros bauen, würden normalerweise 17% Mehrwertsteuer auf den Baukosten gerechnet werden. Dies wären 85.000,- Euros. Bei Anwendung der reduzierten Mehrwertsteuer von 3%, würde die Mehrwertsteuer nur 15.000,- Euros betragen. Da jedoch maximal 50.000,- Euros geltend gemacht werden können, wären in jedem Fall 85.000,- Euros minus 50.000,- Euros also mindestens 35.000,- Euros zu zahlen.
Das Ministerium für Wohnungsbau vergibt diverse Hilfen. Diese Hilfen sind in aller Regel Abhängig vom Haushaltseinkommen und können nicht von jedem in Anspruch genommen werden. Die Hilfen sind je nachdem es sich um einen Kauf, Bau oder Renovierungen handelt unterschiedlich. Eine Zusammenfassung finden Sie in den folgenden PDFs
Außer den direkten finanziellen Hilfen, gibt es auch noch eine Reihe an Maßnahmen, die Ihre Steuerlast reduzieren. Diese können unabhängig vom Einkommen geltend gemacht werden.
Eine Erläuterung der absetzbaren Beträge finden Sie auf der folgenden Seite: