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Neuer Rechtsrahmen zur Vermeidung von Risiken bei der Vergabe von Hypothekendarlehen
Seit Ende 2016 hat der Europäische Ausschuss für Systemrisiken das Großherzogtum auf eine mögliche Gefahr aufmerksam gemacht.
Nach den neuesten Zahlen, die in diesem Sommer vom Familienministerium veröffentlicht wurden, hatte Luxemburg im Jahr 2018 über 450 Überschuldungsakten.
Durch den neuen Rechtsrahmen kann die CSSF in Zusammenarbeit mit der Luxemburgischen Zentralbank (BCL), dem Versicherunskommissariat (CAA) und dem Ausschuss für Systemrisiken (CdRS) von Banken und den Fachleuten des Finanzsektors verlangen, dass sie neue Richtlinien für die Kriterien zur Gewährung von Immobilienkrediten einhalten.
Beispielsweise wurde, für Steuerzahler bis einschließlich 40 Jahren, die Obergrenze für den steuerlich absetzbaren Betrag für Bausparverträge verdoppelt. Er steigt von 672 auf 1.344 € jährlich pro Person im Haushalt.
Auch die absetzbaren Beträge für die Zinsen auf Krediten für das selbs genutzte Wohneigentum wurden nach oben korrigiert. Einige wichtige Details zu der Steuerreform von 2017, finden Sie auf der nachfolgenden Seite.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den Refinanzierungszinssatz erneut nach unten krrigiert. Der Zinssatz wird von 0,05% auf 0,00% gesenkt und erreicht somit den hostorisch niedrigsten Wert. Mehr zu diesme Thema finden Sie auf der folgenden Seite.