Der Kauf einer Wohnung bindet zwar langfristig, ist aber oft das Ergebnis einer Gelegenheit, die man sich nicht entgehen lassen sollte. Sie glauben, das Haus oder die Wohnung Ihrer Träume gefunden zu haben, doch der Anstieg der Immobilienzinsen lässt Sie zögern? Dann ist es Zeit, den Taschenrechner hervorzuholen: Interessante steuerliche Anreize – bestehende wie künftige – könnten Ihr Vorhaben erschwinglicher machen, als Sie denken.
Eine vorteilhaftere Steuergutschrift auf notarielle Urkunden
Neu 2023: Die Steuergutschrift, die die Erstattung eines großen Teils der Eintragungs- und Umschreibungsgebühren erlaubt (Bellëgen Akt), steigt von 20 000 € auf 30 000 €, also 60 000 € für ein Käuferpaar.
Dieser Steuervorteil ist jedoch dem Kauf des Hauptwohnsitzes vorbehalten und an Bedingungen geknüpft: Der Käufer muss innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde in die Wohnung einziehen und dort mindestens zwei Jahre ununterbrochen wohnen bleiben.
Eine sehr attraktive Mehrwertsteuer für Bau- und Renovierungsarbeiten
Um der Wohnungskrise zu begegnen und Haushalten den Zugang zu Wohneigentum zu ermöglichen, hat der luxemburgische Staat einen stark ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 3 % statt 17 % eingeführt. Er gilt für den Betrag der Bau- oder Renovierungsarbeiten an einer Wohnung, die als Hauptwohnsitz dient.
Um von dieser günstigen Mehrwertsteuer zu profitieren, überträgt man seine Arbeiten am besten zugelassenen Handwerkern, die sich um die Formalitäten kümmern. Hat man die Mehrwertsteuer jedoch zum Normalsatz von 17 % an einen nicht zugelassenen Anbieter gezahlt, hat man fünf Jahre Zeit, die Erstattung der Differenz bei der Verwaltung zu beantragen.
Auch Mietwohnungen sind betroffen
Der Nutzen dieses Steuervorteils ist selbstverständlich nicht unbegrenzt, kann aber dennoch den erheblichen Betrag von 50 000 € erreichen. Ein nicht zu vernachlässigender Spielraum, um die Rückzahlungsraten zu senken – und vielleicht genug, um eine Finanzierung zu erhalten.
Sie müssen sich nicht unmittelbar neu einrichten, möchten aber in Immobilien investieren, um Ihr Kapital zu vermehren? Der stark ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 3 % gilt zwar nicht für den Kauf einer Mietwohnung, doch Sie können ihn dennoch für Renovierungsarbeiten in Anspruch nehmen und so beispielsweise deren Energieeffizienz verbessern.
Erhöhung des beschleunigten Abschreibungssatzes
Wer von Mieteinnahmen spricht, spricht von Steuern … Um das Angebot an Mietwohnungen zu erweitern, wird in der Wohnungsbaukommission eine beschleunigte Abschreibung mit einem Satz von 6 % im Jahr der Fertigstellung der Wohnung und in den sechs Folgejahren geprüft. Bei Bestandswohnungen gilt dieser Satz für den Betrag der Renovierungsarbeiten, sofern dieser über 20 % des Kaufpreises der Wohnung liegt.





