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Nützliche Formulare

Wie Sie Steuern sparen können ohne eine Steuererklärung abzugeben

Nachfolgend finden Sie zwei nützliche Formulare, mit denen Sie verschiedene Steuerermäßigungen und Steuerrückerstattungen beantragen können.

Unser Tipp des Tages!

Steuerzahler, die Ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, können die steuerlichen Absetzungen für diverse Produkte, wie Bausparverträge, Rentensparverträge und Versicherung über die Formulare 163 R (Antrag auf Lohnsteuerrückvergütung) und 164 R (Antrag auf Lonhsteuerermäßigung) geltend machen. Somit können Steuerzahler, die Ihren Wonsitz in Luxemburg haben, von den steuerlichen Vorteilen der absetzbaren Produkte profitieren, ohne hierfür eine Steuererklärung (Formular 100 D bzw. 100 F) einzureichen.

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Über den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können verschiedene steuerliche Rückerstattungen beantragt werden. Hierzu werden die steuerlichen Angaben über diesen Antrag von dem zuständigen Steuerbüro direkt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Die Angaben werden dann bereits bei der Erstellung Ihres Lohnzettels berücksichtigt und wirken sich somit direkt auf ihr Nettogehalt aus. Sie müssen also die Steuern nicht zuerst vorstrecken, um Sie später zurückzufragen sondern Sie zahlen diese Steuern dann nicht mehr. Steuerzahler mit Wohnsitz in Luxemburg, können über diesen Antrag auch die Sonderausgaben, also zum Beispiel Versicherungen, Bausparen und Rentensparen absetzen und somit die steuerliche Rückerstattung bekommen ohne eine Steuererklärung (Formulare 100 F / 100 D) abzugeben. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ist nur 6 Seiten lang und wesentlich einfacher auszufüllen, als die Steuererklärung. Sie können diesen Antrag auch im laufenden Steuerjahr machen. Hierzu müssen Sie folgendes tun:

  1. Füllen Sie das Formular unten aus
  2. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach Ihrer Steuerkarte
  3. Schicken Sie die Steuerkarte zusammen mit dem Antrag an Ihr Steuerbüro
  4. Sie bekommen die korrigierte Steuerkarte zurück
  5. Geben Sie die korrigierte Steuerkarte wieder Ihrem Arbeitgeber.

Antrag auf Lohnsteuerrückvergütung

Der Antrag auf Lohnsteuerrückvergütung dient dazu gewisse steuerliche Rückerstattungen zu beantragen. Den Antrag kann man wie eine reduzierte Steuererklärung auffassen. Er kann eingereicht werden, um einen Teil der  Steuern, die bereits gezahlt wurden zurück zu bekommen. So wie die Steuererklärung selbst, wird er nach Ablauf des Steuerjahres also im folgenden Kalenderjahr abgeschickt. Steuerzahler mit Wohnsitz in Luxemburg, können über diesen Antrag auch die Sonderausgaben, also zum Besipiel Versicherungen, Bausparen und Rentensparen absetzen und somit die steuerliche Rückerstattung bekommen ohne eine Steuererklärung (Formulare 100 F / 100 D) abzugeben. Der Vorteil des Antrags auf Lohnsteuerrückvergütung ist, dass er wesentlich kürzer und somit auch einfacher auszufüllen ist, als die Steuererklärung.

100% Finanzierung

Wenn Sie eine Immobilie für eigene Wohnzwecke kaufen oder bauen möchten, können wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unseren Partnerbanken einen Kredit für den gesamten Kaufpreis oder den Baupreis inklusive Grundstück anbieten. In diesem Fall müssen Sie Ihre Eigenmittel nur für die Nebenkosten des Projekts verwenden. Lesen Sie in unserem Artikel mehr darüber, welche Nebenkosten bei einem Kauf in Luxemburg anfallen.

Kreditablösung

Aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise sind die Zinsen in den letzten Jahren kontinuierlich gefallen. Diese Entwicklung bewegt viele, die vor einigen Jahren Ihren Immobilienkredit abgeschlossen haben, darüber nachzudenken, ob eine Kreditablösung in Ihrem Fall sinnvoll ist.